Am 11. Mai ist Muttertag – Blumen nur noch in unseren Filialen!

Teilnahmebedingungen für das BLUMECARD-Gewinnspiel „Verlosung Nisthilfe-Häuschen für Bienen“

1. Veranstalter

 

Das obengenannte Gewinnspiel (nachfolgend „Gewinnspiel“) wird veranstaltet durch die BLUME2000 SE, Gutenbergring 53, 22848 Norderstedt, Deutschland (nachfolgend „BLUME2000“ oder „Veranstalter“).

 

2. Gewinn

 

Verlost werden 8 x 1 Nisthilfe der Marke Wildbienenglück im Wert von je 199 € („Gewinne“).

 

3. Teilnahmeberechtigung

An dem Gewinnspiel teilnehmen können alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt und zur BLUMECARD und zum BLUMECARD-Newsletter angemeldet sind. Mitarbeiter von BLUME2000 sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt, indem die/der Teilnehmende 

1. ein selbst aufgenommenes Foto von dem Ort auf ihrem/ seinem bepflanzten Balkon oder Garten aufnimmt, an dem er das Nisthilfe-Häuschen für Bienen platzieren würde,

2. das Foto per E-Mail von ihrer/ seiner mit der BLUMECARD und dem Kundenkonto verknüpften E-Mail-Adresse an blumecard-gewinnspiel@blume2000.de versendet,

3. die E-Mail mit dem Betreff „Nisthilfen Gewinnspiel - Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen“ absendet,

4. mit dem Absenden der Mail mit dem Betreff „Nisthilfen Gewinnspiel - Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen“ den Teilnahmebedingungen unter www.blume2000.de/gewinnspiel zustimmt.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist möglich vom 28.04.2025, 0 Uhr bis zum 04.05.2025, 24 Uhr („Gewinnspielzeitraum“).

Jede Person darf nur einmal teilnehmen.

Die Teilnehmenden versichern, dass die übermittelten Fotos von ihnen selbst aufgenommen wurden und sie die alleinigen Rechteinhaber sind. Die Teilnehmenden verpflichten sich ausschließlich Fotos zu übermitteln, auf denen keine Personen abgebildet oder personenbezogene Daten zu sehen sind (Adressen, Kfz-Kennzeichen u.ä.).

Die von den Teilnehmenden übermittelten Fotos dürfen von BLUME2000 zu werblichen Zwecken auf unserer Webseite www.blume2000.de auf unseren Social-Media-Kanälen und im BLUMECARD-Newsletter genutzt und vorbehaltlich des Widerspruchs des jeweiligen Teilnehmers oder der jeweiligen Teilnehmerin örtlich und zeitlich uneingeschränkt, vergütungsfrei, unter Nennung des Vornamens der Urheber zu Zwecken der Werbung, vervielfältigt, veröffentlicht oder bearbeitet werden.

BLUME2000 behält sich vor, nicht ordnungsgemäß handelnde Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

Automatisierte Einträge über Gewinnspiel-Robots sind unzulässig.



4. Gewinnermittlung und -versand

Am 05.05.2025 wählt die Corporate Responsibility Abteilung von BLUME2000 die Gewinner unter allen Teilnehmenden, die im Zeitpunkt der Verlosung die Teilnahmebedingungen erfüllt haben, danach aus, ob es sich bei dem auf den Fotos abgebildeten Orten um einen geeigneten Standort handelt, der ausreichend Futterquellen für Wildbienen bietet. Die insgesamt 8 Gewinner:innen werden am 05.05.2025 durch BLUME2000 per E-Mail über den Gewinn informiert und gebeten, bis spätestens 11.05.25, 24 Uhr an die angegebene E-Mail-Adresse zu bestätigen, dass sie den Gewinn antreten möchten und den vollständigen Namen und die Lieferadresse innerhalb Deutschlands mitzuteilen, an die der Gewinn zugestellt werden soll. Bei rechtzeitiger Rückmeldung erfolgt der Versand der Gewinne spätestens bis zum 25.05.2025. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung entfällt der Anspruch auf den Gewinn. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.

5. Datenschutzhinweis

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe der E-Mail-Adresse, die mit der BLUMECARD verknüpft ist, notwendig. Im Falle eines Gewinns wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfüllt wurden. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird die angegebene E-Mail-Adresse zur Information über den Gewinn und zur Abfrage von Adressdaten zum Versand der Gewinne genutzt. BLUME2000 nutzt die durch die Teilnehmenden im Rahmen des Gewinnspiels übermittelten Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist das aufgrund des Gewinnspiels bestehende Vertragsverhältnis (vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Im Fall der Auslosung als Gewinner benötigt BLUME2000 den vollständigen Namen des/ der Teilnehmenden und deren/dessen Adresse in Deutschland, um den Gewinn zustellen zu können. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung in Bezug auf die Gewinner*innen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Abwicklung des Gewinns).  

BLUME2000 übermittelt Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO an Dienstleister, die BLUME2000 beim Betrieb der IT von BLUME2000 (z.B. Hosting, Wartung, IT-Support) und der damit zusammenhängenden Prozesse unterstützen, sowie an Dienstleister, die BLUME2000 bei der Versandabwicklung unterstützen (z.B. Logistikunternehmen). Im Falle des Gewinns wird der vollständige Name des/ der Teilnehmenden und deren/dessen Adresse in Deutschland an Dienstleister weitergegeben, die BLUME2000 bei der Gewinnabwicklung unterstützen (z.B. Versanddienstleister). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bei den Daten der Gewinner*innen. Die durch BLUME2000 eingesetzten Dienstleister sind BLUME2000 gegenüber streng weisungsgebunden und entsprechend vertraglich verpflichtet. 

Die lediglich im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel durch BLUME2000 verarbeiteten Daten werden durch BLUME2000 nach Beendigung des Gewinnspiels bzw. im Gewinnfalle, sobald diese nicht mehr für die Durchführung des Gewinnspiels oder aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen erforderlich sind, gelöscht. 

Hinsichtlich der Rechte der Teilnehmenden und der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten von BLUME2000 wird im Übrigen auf Ziffer VIII. und IX. der unter  https://www.blume2000.de/datenschutz   abrufbaren Datenschutzerklärung von BLUME2000 verwiesen.